Unsere Ballonfahrschule –
werden auch Sie Ballonpilot

In unserer hauseigenen, registrierten, gewerblichen Luftfahrerschule für Heißluftballonpiloten erwerben Sie die Privatpilotenlizenz oder auch die gewerbliche (berufsmäßige) Lizenz für das Führen von Heißluftballonen. Die theoretische Ausbildung umfasst einen Lehrgang in verschiedenen Fächern und dauert 5 bis 10 Tage. Im Anschluss an den Theoriekurs findet die theoretische, schriftliche Prüfung im Multiple Choice Verfahren.

Die praktische Fahrerausbildung dauert je nach Ihrer zeitlichen Flexibilität zwischen 4 und 12 Monate. Sie erfolgt vornehmlich in Nieder- und Oberbayern. Es werden unterschiedliche Gebiete ausgewählt um den Schülern die vielfältigen Fahrbedingungen und mögliche Herausforderungen näherzubringen – flaches Land, Hügellandschaft und Gebirge. In Südostbayern herrschen ganzjährig gute Bedingungen für Ballonfahrten zu Ausbildungszwecken. Im Winter nutzen wir auch die Alpen und das Alpenvorland für unsere Fahrten.

Nach bestandener Theorieprüfung erfolgt die praktische Prüfung. Dabei ist eine Fahrt mit einem Prüfungsratsmitglied zu absolvieren, in der der Schüler beweisen muss, dass er den Ballon problemlos und sicher
selbstständig aufrüsten, führen, steuern, navigieren und landen kann.

Theorie

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften, Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Fahrten nach Sichtflugregeln
  • Meteorologie
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Praxis

  • Mind. 20 Fahrstunden
  • Teilnahme an 20 Aufrüstungen
  • Mind. 50 Starts und Landungen
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Die Fahrausbildung muss innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden. In den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20°C, gemessen in Bodennähe, sowie Fahrten in den Lufträumen C und/oder D enthalten sein.

Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für private Freiballonführer

  • Vor Beginn der Ausbildung ist ein persönliches Gespräch notwendig.
  • Das Mindestalter zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer beträgt 17 Jahre.
  • Vor Beginn der Ausbildung muss die Tauglichkeit von einem Fliegerarzt attestiert werden.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Vekehrszentralregister sind vorzulegen.
  • Um den Ballon nach Erhalt des Pilotenscheines auch im kontrollierten Luftraum führen zu dürfen, ist ein Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis BZF notwendig.
    Dieses kann entweder in Deutsch (BZF II) oder Englisch (BZF I) absolviert werden.

Voraussetzungen für den Erwerb und Erhalt der Lizenz für gewerbliche (berufsmäßige) Freiballonführer

  • Besitz der Lizenz für private Freiballonführer.
  • Mind. 50 Stunden Gesamtfahrzeit als verantwortlicher Freiballonführer auf Freiballonen der Größenklasse 1 (bis 4250 m³).
  • Jährliche Überprüfungsfahrt.
  • Alle 2 Jahre ein Nachweis zur Teilnahme an einem Lehrgang im Umgang mit Handfeuerlöschern und einem Erste-Hilfe-Kurs.